18.07.2013

2013 - HOAI 2013

Die HOAI 2013 ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat am 07.06.2013 (BR-Drucksache 334/13) seine Zustimmung zur 7. Novellierung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) erteilt.


Grundlage des Bundesratsbeschlusses vom 07.06.2013 ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 06.03.2013.

Die wichtigsten Änderungen der HOAI 2013 sind:

• Erhebliche Tafelanhebungen
• Neubewertung und Erweiterung des Leistungsbildes
• Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
• Viele neue Schriftlichkeitserfordernisse
• Vorhandene Bausubstanz ist wieder anrechenbar
• Vermutung eines Umbauzuschlags von 20 %
• Vereinbarung des Umbauzuschlags „bis“ 33 %
• Umbauten bedingen einen „wesentlichen“ Eingriff
• Verbesserung des Honorars bei Objektüberwachung als Einzelleistung

Der Übergang von der alten auf die neue HOAI ist wie bereits bei der Novelle 2009 ein abrupter Schnitt. Bis zum Inkrafttreten der HOAI 2013 gilt für Verträge, die bis zu diesem Datum mündlich oder schriftlich geschlossen werden, altes Preisrecht weiter. Für Verträge, die nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI geschlossen werden, wird die Vergütung nach der neuen HOAI berechnet. Die Übergangsvorschrift der neuen HOAI (§ 57 HOAI n.F.) regelt: „Diese Verordnung ist nicht auf Grundleistungen anzuwenden, die vor
ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.“

Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen